Häufig gestellte Fragen

Was ist ein GAV?

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien.


Seit wann gilt der GAV Personalverleih?

Der Bundesrat hat erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih allgemein verbindlich erklärt. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2012.
Mit dem GAV Personalverleih wurde erstmals ein einheitliches und umfassendes Regelwerk geschaffen, welches für sämtliche Temporäreinsätze gilt. Temporäre Mitarbeitende profitieren von einer besseren Altersvorsorge und einem längeren Lohnausfallschutz im Falle einer Erkrankung. Ihre Löhne sind branchenspezifisch geschützt. Die Innovation des GAV‘s für den Personalverleih sieht die Einführung des Weiterbildungsfonds für temporär Arbeitende vor.


Was wird im GAV Personalverleih geregelt?


Wie ist der Mindestlohn?

Temporär Arbeitende, die in Einsatzfirmen ohne GAV tätig sind, sind automatisch und ausschliesslich dem GAV Personalverleih unterstellt.
Alle temporär Arbeitende, die in einer Einsatzfirma tätig sind, welche selber einem anderen GAV unterstellt ist, sind den Mindestlöhnen, Feiertags- und Ferienregelungen des jeweiligen GAV angehängt.
Alle Verleihbetriebe müssen neu für die verliehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Mindestlohn einhalten. Die aktuellen Mindestlöhne finden Sie bei www.tempdata.ch
Diese Angaben stellen eine Momentaufnahme dar und können kurzfristig durch gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Änderungen von Gesamtarbeitsverträgen Korrekturen erfahren.


Welche Vorteile hat der GAV Personalverleih?

Für Mitarbeitende:



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